Behandlungspflege

In der Behandlungspflege gilt es, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Maßnahmen werden vom behandelnden Arzt verordnet und zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Zu verordnungsfähigen Behandlungspflegen zählen Injektionen verabreichen, Verbände erneuern, Dekubitusversorgungen, Blutzucker- und Blutdruckmessung, Katheterisieren und Wechsel von Dauerkathetern, sowie die Gabe von Medikamenten.