
Die pflegerische Versorgung können wir je nach Umfang innerhalb von Stunden aufbauen. Wir haben immer einen Pool von examiniertem Pflegepersonal in Bereitschaft, um auch ganz kurzfristig eine umfassende Betreuung zu organisieren.
Wir sind im Umgang mit den zuständigen Ämtern, Kostenträgern, Ärzten und Organisationen sehr erfahren. So können wir Hilfestellung geben im Dialog mit dem Kreissozialamt, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst und nicht zuletzt den Krankenkassen. Wir beraten Sie über die Gesamtkosten der Pflege, mögliche Unterstützungen und Ihren Eigenanteil.
Die Kosten für jede Pflegesituation werden natürlich von uns für jeden Klienten individuell berechnet. Damit Sie uns vergleichen können, halten wir für Sie eine Preisliste für alle Leistungen der Pflegekasse bereit. Am Ende eines persönlichen Beratungsgespräches erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, aus dem Sie Ihren eventuell zu zahlenden privaten Eigenanteil ersehen können.
Selbstverständlich wird bei der Planung der täglichen Pflege auf die Wünsche des Klienten Rücksicht genommen. Dazu gehört auch das Erscheinen des Pflegedienstes zu der Uhrzeit, die vertraglich vereinbart wird.
Auch diese Frage muss individuell beantwortet werden. In der Pflegestufe 1 erhält jeder zu Pflegende 225,00 € Pflegegeld, in der Pflegestufe 2 sind es 430,00 € Pflegegeld und in der Pflegestufe 3 schließlich 685,00 € Pflegegeld.
Ab 2012 gilt der Satz: 235,00 € (PS1), 440,00 € (PS2) und 700,-€ (PS3).
Entscheiden Sie sich für die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes werden die Sachleistungen bis zu einer Höhe von 440,00 € (PS1), 1.040,00 € (PS2) und 1.510,00 € (PS3) von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Ab 2012 werden die Sätze erhöht auf 450,-€ (PS1), 1.100,-€ (PS2) und 1.550,00 €
Ob Sie einen Eigenanteil über diese Summen hinaus zu zahlen haben, hängt von der Intensität der notwendigen Pflege ab. Hierzu werden wir Ihnen in unserem ersten Beratungsgespräch alle notwendigen Informationen geben.
Bei den Krankenkassen kann die Einstufung in eine Pflegestufe beantragt werden. Durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes wird die täglich notwendige Zeit für die Körperpflege und für hauswirtschaftliche Dienste attestiert.
Liegt diese notwendige Zeit täglich zusammengenommen über 90 Minuten, wird die Einstufung in die Pflegestufe 1 gewährt. Zur Einstufung in die Pflegestufe 2 müssen es 180 Minuten sein und zur Einstufung in die Pflegestufe 3 über 300 Minuten.
Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung einer Pflegestufe und bei erfolgreicher Einstufung, wird dann von der Pflegekasse Pflegegeld bezahlt.
Der Gutachter des Medizinischen Dienstes soll einen realistischen Eindruck der Pflegesituation erhalten. Das bedeutet, dass sich der Pflegebedürftige weder kranker macht als er ist, noch sich bei der Begutachtung Mühe gibt, doch noch etwas selber zu erledigen, was er in seinem Alltag nicht mehr schafft.
Der Pflegedienst 2000 arbeitet in der häuslichen Pflege ausschließlich mit examiniertem Personal. Das sind wir Ihrer Gesundheit und unseren Qualitätsansprüchen schuldig.
Selbstverständlich verstehen wir unseren Auftrag zur Pflege so, dass wir Sie und Ihre Angehörigen in allen Phasen des Lebens begleiten und beraten.
Als Ansprechpartner für alle Fragen steht Ihnen Herr Carsten Portz zur Verfügung. Bei vielen Fragen kann Ihnen natürlich auch Ihr Pflegepersonal weiterhelfen. Seien Sie sich aber gewiss, dass wir Ihre Wünsche und Anregungen, aber auch Kritikpunkte sehr ernst nehmen und stets an Verbesserungen arbeiten.
Beide Lösungen sind möglich. Wir bringen Ihnen gerne „Essen auf Rädern“, das wir von unserem Kooperationspartner, der Fleischerei Hornberg, erhalten. Sie können sich, wie auf einer Speisekarte, wochenweise eine Auswahl an verschiedenen Mahlzeiten zusammenstellen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch das gemeinsame Essenzubereiten mit einer unserer Hauswirtschafterinnen an.
Diese hauswirtschaftlichen Arbeiten können nach Absprache von einer unserer Hauswirtschafterinnen übernommen werden. Auch macht es häufig Sinn, den Klienten mit zum Einkaufen zu nehmen, um ihn zur Bewegung zu motivieren. Beides ist bei uns möglich.
All diese Leistungen sind Bestandteil des Leistungsspektrums unseres Pflegedienstes. Gerne bieten wir Ihnen die gewünschten Leistungen an.
Ja. Die Krankenkassen ermöglichen pflegenden Angehörigen im Rahmen einer Verhinderungspflege für gewisse Zeit pro Jahr Urlaub von der Pflege. Während dieser Zeit kann unser ambulanter Pflegedienst die Pflege des Pflegebedürftigen übernehmen.
Auch hier gibt es eine Lösung, die von den Krankenkassen übernommen wird. Nicht zuletzt durch die Einführung von Fallpauschalen in den Krankenhäusern kommt es immer häufiger dazu, dass Angehörige früher als gewohnt entlassen werden und zu Hause nachgepflegt werden müssen. Diese Krankenhausnachsorge können wir vom Pflegedienst übernehmen.
Nachdem im Rahmen des Erstgespräches der Bedarf an ambulanter Pflege festgestellt wurde, vereinbaren wir mit Ihnen, wann, wie oft und wie lange wir zu Ihnen nach Hause kommen.
Bei der Zusammenstellung unserer Touren achten wir sehr darauf, dass der sogenannte Bezugspfleger(in) so oft wie möglich zu seinem Klienten fahren kann. Wenn der Pflegebedürftige mit seinem Pflegepersonal nicht zufrieden ist, stehen wir Ihnen bei der Lösung auch dieses Problems zur Verfügung, denn Ihr Wohl ist uns am wichtigsten. Grundsätzlich bekommen Sie alle Leistungen, die durch Ihre Bezugspflegeperson koordiniert werden, vom Pflegedienst 2000. So z. B. die Hilfen im Haushalt von einer Hauswirtschafterin oder ambulante Krankenpflege von einer Krankenschwester.
Selbstverständlich kann bei Abschluss des Pflegevertrages eine Befristung vereinbart werden. So kann der Pflegebedürftige mit seinen Angehörigen erst einmal schauen wie es um die Zufriedenheit mit unserem Pflegedienst bestellt ist.
Unsere Bürozeiten und Telefonzeiten sind
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
In dieser Zeit wählen Sie die Nummer 05241-210353.
Notfalls können Sie Herrn Portz oder seine Vertretung
jederzeit rund um die Uhr erreichen.
Dazu wählen Sie die Notfall-Nummer: 0170-4131439.